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BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 1.91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialhilfe - Ausbildung - Fortbildung - Umschulung - Förderungsfähigkeit
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 397
- NZS 1994, 240
- FamRZ 1994, 1319 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im …
Sie müsse als berufliche Ausbildung nach dem AFG dem Grunde nach förderungsfähig sein (BVerwG Urteil vom 7.6.1989 - 5 C 3/86, BVerwGE 82, 125; BVerwG Urteil vom 14.10.1993 - 5 C 1/91, NZS 1994, 240; BVerwG Beschluss vom 28.08.1998 - 5 B 53/98; s auch OVG Hamburg Beschluss vom 4.1.1995 - Bs IV 245/94, FEVS 46, 167) . - OVG Hamburg, 04.01.1995 - Bs IV 245/94
Sozialhilfeanspruch; Ausbildung; Persönliche Voraussetzungen; Förderung; …
Auch die Ausbildung an einer Technikerschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die dem Grunde nach nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) förderungsfähig ist, aber mangels Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nicht nach diesem Gesetz, wohl aber nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert wird, fällt nur dann aus dem Anwendungsbereich des § 26 S 1 BSHG heraus, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung oder Umschulung iS der §§ 41, 47 AFG erfüllt (im Anschluß an BVerwG, Urt v 7.6.1989, BVerwGE 82 S 125; uv 14.10.1993 - 5 C 1/91 - sowie Beschl d Senats v 26.2.1993, FEVS Bd 44 S 337).